Wohnprojekt

DAS WOHNPROJEKT

Zusammen mit dem Auenhof arbeiten Eltern daran, für etwa 20 junge Erwachsene mit kognitiver Beeinträchtigung weiteren Lebensraum in einer Wohnform mit Wohngemeinschaften zu schaffen. Jede Wohngemeinschaft lebt in ihrer eigenen Wohnung, je nach individuellem Bedarf unterstützt von Betreuungskräften. Diese Wohnform nutzt die vorhandenen und bewährten Möglichkeiten des Sozialraums Auenhof, bietet aber auf die jeweiligen Bedürfnisse der Menschen zugeschnitten den Raum für mehr eigene Verantwortung und Selbstbestimmung. Damit öffnen wir den Weg für mehr Teilhabe. Durch langjährige Erfahrung haben wir gelernt, dass mit pauschalen Ansätzen oder lebensfernen Wunschvorstellungen keine Verbesserung der oftmals schwierigen Situation bei der Teilhabe dieser Menschen erreicht werden kann. Deshalb sind die individuellen Eigenschaften der Menschen die Basis aller unserer Überlegungen.

Bisher leben diese Menschen, weil kein geeigneter eigener Wohnraum vorhanden ist, immer noch bei Ihren Eltern, was aber im Erwachsenenalter nicht auf Dauer möglich ist. Oder sie wohnen in stationären Wohnformen, was sie an ihrer weiteren Entwicklung zur Selbstständigkeit einschränkt.

Die Eltern helfen bei der Realisierung des Projektes. Das reicht aber nicht aus, um das Wohnprojekt zu verwirklichen. Deshalb bitten wir Sie um Ihre Unterstützung! Mit Ihrer Spende helfen Sie, den Menschen eine neue Lebensperspektive zu ermöglichen, die ihnen sonst verschlossen bliebe.
AKTUELLES

Vieles ist für das Projekt erarbeitet worden in den letzten Monaten, von dem man ausserhalb des Auenhofes nicht viel gesehen hat. 
Aber nun ist es soweit: Zusammen mit dem Kreisrat und dem Sozialdezernat im Enzkreis haben wir eine Lösung für die Realisierung unseres Wohnprojektes gefunden! 
Die Details werden nun noch festgezurrt und dann geht es an die Umsetzung. Vielen Dank allen Unterstützern und Spendern, die auf unser Projekt vertraut haben und Geduld beweisen mussten. Bald gibt es weitere Neuigkeiten, begleitet uns weiter auf unserem Weg!

Nun gehen wir die nächsten Schritte an:

Die Baugenehmigung des Wohngebäudes ist der nächste großen Meilenstein.


Wir füllen Gesetze mit Leben
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein internationales Übereinkommen, das vor allem das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe von behinderten Menschen festschreibt. Umgesetzt in Deutschland 2009. Das Bundesteilhabegesetz ist ein Bundesgesetz, das schrittweise 2017-2023 in Kraft tritt. Es gestaltet vor allem das Eingliederungsrecht neu und bringt viele Herausforderungen für alle am Sozialrecht Beteiligten mit sich. Aber auch viele Chancen, die wir nutzen. Das Wohn, Teilhabe und Pflege-Gesetz ist ein Landesgesetz seit 2014, es regelt verschiedene unterstützende Wohnformen. 
Share by: